Wirtschaftsmediation · Hall in Tirol
Lehrlingsmediation
Klärung im Lehrverhältnis. Für Betrieb und Lehrling. Als eingetragene Mediatorin und Juristin begleite ich Betriebe und Lehrlinge bei Konflikten während der Lehrzeit sowie bei der gesetzlich vorgesehenen Mediation im Rahmen einer beabsichtigten außerordentlichen Auflösung nach § 15a BAG. Kurzfristige Termine sind möglich.
Ein Lehrverhältnis ist Lernort, Arbeitsverhältnis und persönliche Entwicklungsphase zugleich. Wenn Erwartungen auseinandergehen oder die Zusammenarbeit belastet ist, unterstützt Mediation dabei, die Situation zu klären und gemeinsam nächste Schritte zu entwickeln.
Gesetzlich vorgesehen
Mediation bei beabsichtigter Auflösung nach § 15a BAG
Beabsichtigt ein Lehrberechtigter eine außerordentliche Auflösung nach § 15a BAG, sieht das Gesetz grundsätzlich vor der Auflösung ein Mediationsverfahren vor. Dieses wird von einer eingetragenen Mediatorin oder einem eingetragenen Mediator durchgeführt.
In der Mediation wird gemeinsam geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist. Betrieb und Lehrling erhalten dabei Raum, ihre Sichtweisen, Erwartungen und offenen Fragen einzubringen.
Früher ansetzen
Mediation bei Konflikten während der Lehrzeit
Ausbildungsbetriebe begleiten junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben, vermitteln fachliches Wissen und geben Orientierung. Lehrlinge wiederum wachsen Schritt für Schritt in ihre Aufgaben hinein, übernehmen Verantwortung und sammeln wichtige Erfahrungen im Arbeitsalltag.
Bei Konflikten kann Mediation frühzeitig ansetzen. Im Gespräch wird konkret geklärt, was beide Seiten brauchen, welche Veränderungen hilfreich sind und wie die weitere Zusammenarbeit gestaltet werden kann.

Für wen
Wen Lehrlingsmediation unterstützt
Für Ausbildungsbetriebe
Lehrlingsmediation unterstützt Betriebe dabei, Konflikte im Lehrverhältnis strukturiert zu klären und bei einer beabsichtigten Auflösung den gesetzlich vorgesehenen Ablauf einzuhalten.
Für Lehrlinge
Lehrlinge können ihre Sicht der Situation, ihre Erwartungen und offenen Fragen in die Mediation einbringen. Gemeinsam wird geklärt, was sie für die weitere Zusammenarbeit brauchen und welche Veränderungen möglich sind.
Für Eltern und Erziehungsberechtigte
Bei minderjährigen Lehrlingen werden die Erziehungsberechtigten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einbezogen. Sie erhalten Klarheit über den Ablauf und können den Lehrling im Verfahren unterstützen.
Geht es um Konflikte im Unternehmen über das Lehrverhältnis hinaus, finden Sie hier weitere Informationen zur Wirtschaftsmediation.
Ablauf
So läuft eine Lehrlingsmediation ab
Vier Schritte von der Anfrage bis zum Abschluss der Mediation.
01Anfrage und erste Klärung
Nach Ihrer Anfrage melde ich mich zeitnah zurück. In einem ersten Gespräch klären wir, worum es geht, welche Personen beteiligt sind und ob gesetzliche Fristen zu beachten sind.
02Vorgespräche
In der Regel führe ich vor dem gemeinsamen Termin vertrauliche Vorgespräche mit dem Lehrbetrieb und dem Lehrling. Dabei werden die jeweilige Sicht auf die Situation, offene Fragen und Erwartungen an die Mediation geklärt. Bei minderjährigen Lehrlingen werden die Erziehungsberechtigten entsprechend einbezogen.
03Gemeinsame Mediation
Im gemeinsamen Gespräch werden die unterschiedlichen Sichtweisen und die zentralen Konfliktthemen besprochen. Gemeinsam wird geprüft, welche Veränderungen möglich sind und ob und unter welchen Voraussetzungen das Lehrverhältnis fortgesetzt werden kann.
04Vereinbarungen und Abschluss
Die gemeinsam entwickelten Vereinbarungen und nächsten Schritte werden festgehalten. Bei einer Mediation nach § 15a BAG wird der Abschluss des Mediationsverfahrens entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.
Wer vermittelt
Dr. Dagmar Geppert
Für die gesetzlich vorgesehene Mediation nach § 15a BAG braucht es eine eingetragene Mediatorin oder einen eingetragenen Mediator. Ich bin beim Bundesministerium für Justiz eingetragen und kann Lehrbetriebe und Lehrlinge daher auch in diesem besonderen Verfahren begleiten.
- Juristin
- Kurzfristige Termine in Hall in Tirol und nach Vereinbarung vor Ort
Nach welchen Prinzipien ich als Mediatorin arbeite, lesen Sie im Überblick zur Mediation.

Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Lehrlingsmediation
Ist die Mediation bei einer Auflösung des Lehrverhältnisses verpflichtend?
Beabsichtigt der Lehrbetrieb eine außerordentliche Auflösung nach § 15a BAG, ist grundsätzlich vorab ein Mediationsverfahren durchzuführen.
Wer trägt die Kosten der Lehrlingsmediation?
Bei einer Mediation im Rahmen der außerordentlichen Auflösung nach § 15a BAG trägt der Lehrbetrieb die Kosten des Mediationsverfahrens.
Wie schnell bekommen wir einen Termin?
Da bei einer beabsichtigten Auflösung gesetzliche Fristen zu beachten sind, behandle ich diese Anfragen vorrangig und melde mich zeitnah zurück. Im ersten Gespräch klären wir die Fristen, die Beteiligten und die nächsten Schritte.
Was passiert, wenn keine Einigung gelingt?
Eine Einigung kann in der Mediation nicht erzwungen werden. Kommt keine Fortsetzung des Lehrverhältnisses zustande, kann das Mediationsverfahren beendet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann Lehrlingsmediation auch während eines aufrechten Lehrverhältnisses stattfinden?
Ja. Mediation kann frühzeitig eingesetzt werden, um Erwartungen, Kommunikation und Zusammenarbeit zu klären und konkrete Vereinbarungen für den weiteren Ausbildungsalltag zu entwickeln.
Werden Eltern oder Erziehungsberechtigte einbezogen?
Bei minderjährigen Lehrlingen werden die Erziehungsberechtigten entsprechend einbezogen. Bei volljährigen Lehrlingen richtet sich ihre Beteiligung nach dem Wunsch des Lehrlings und dem vereinbarten Rahmen.
Weiterlesen
Konflikte & Mobbing
Werte in der Mediation: der unsichtbare Kompass
Mediation
Vom Gestern zum Heute: Wege aus alten Mustern
Mediation
Kann man Frieden überhaupt messen?


