Mediation · Hall in Tirol

Wirtschaftsmediation


Klärung für Führung, Teams und Unternehmen. Als eingetragene Mediatorin (BMJ), Juristin und Unternehmensberaterin verbinde ich über 20 Jahre unternehmerische Verantwortung in Tirol mit rechtlicher und wirtschaftlicher Kompetenz.

Was sie ist

Ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren

Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren zur Klärung von Konflikten im beruflichen und unternehmerischen Umfeld. Sie eignet sich besonders dort, wo wirtschaftliche Interessen, Verantwortung, unterschiedliche Rollen und persönliche Beziehungen zusammenwirken.

Als allparteiliche Mediatorin gestalte ich den Gesprächsprozess so, dass alle Beteiligten ihre Sichtweisen und Anliegen einbringen können. Neben den vertretenen Positionen betrachten wir auch die dahinterliegenden Interessen, Bedürfnisse, Erwartungen und Befürchtungen. Dadurch wird sichtbar, was für eine tragfähige Klärung berücksichtigt werden muss.

Eigenverantwortlich zu Vereinbarungen

Die Beteiligten entwickeln die Lösung selbst und entscheiden, welche Vereinbarungen sie treffen möchten. So können Ergebnisse entstehen, die wirtschaftliche Anforderungen, die weitere Zusammenarbeit und die Interessen der beteiligten Menschen berücksichtigen.

Meine Aufgabe ist es, den Prozess klar zu strukturieren, für einen fairen Gesprächsrahmen zu sorgen und die Beteiligten Schritt für Schritt durch die Klärung zu führen.

Aufgeräumter Schreibtisch mit Bürostuhl und Pflanzen

Wofür sie passt

Wofür sich Wirtschaftsmediation besonders eignet

Wirtschaftsmediation ist passend, wenn ein Konflikt Entscheidungen, Zusammenarbeit oder Verantwortlichkeiten im Unternehmen berührt und eine gemeinsame Klärung sinnvoll ist. Sie schafft einen strukturierten Rahmen, in dem unterschiedliche Sichtweisen und Interessen eingebracht und konkrete Vereinbarungen entwickelt werden können.

  • Konflikte zwischen Gesellschaftern, etwa über Rollen, strategische Ausrichtung oder wirtschaftliche Entscheidungen
  • Spannungen zwischen Führungskräften, Geschäftsleitung und einzelnen Unternehmensbereichen
  • Konflikte in Teams oder zwischen Abteilungen
  • Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe, wenn unterschiedliche Erwartungen und Interessen aufeinandertreffen
  • Konflikte im Lehrverhältnis oder bei einer beabsichtigten Auflösung
  • Umstrukturierungen, personelle Veränderungen oder unklare Zuständigkeiten und Entscheidungswege
  • Trennungen von Mitarbeitenden, die fair und nachvollziehbar gestaltet werden sollen
  • Konflikte in Kunden-, Lieferanten- oder Kooperationsbeziehungen

Wirtschaftsmediation kann frühzeitig Orientierung schaffen und ebenso dann eingesetzt werden, wenn Gespräche bereits festgefahren sind.

Geht es um Konflikte im Lehrverhältnis oder eine Mediation nach § 15a BAG, finden Sie hier weitere Informationen zur Lehrlingsmediation. Möchten Sie Konfliktkompetenz im Unternehmen aufbauen und Spannungen frühzeitig bearbeiten, finden Sie hier Workshops und Trainings zum Konfliktmanagement.

Im Arbeitsalltag

Zusammenarbeit im Unternehmen verlässlich gestalten

Sie merken, dass ein Konflikt längst mehr betrifft als nur die unmittelbar Beteiligten. Entscheidungen verzögern sich, die Zusammenarbeit leidet und Sie geraten zunehmend in die Rolle, zwischen unterschiedlichen Erwartungen und Interessen vermitteln zu müssen. Gleichzeitig möchten Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden, Klarheit schaffen und einen Rahmen ermöglichen, in dem tragfähige Lösungen entstehen können.

Mediation ermöglicht Entscheidungen, die für die Beteiligten als Menschen und zugleich als Teil der Organisation tragfähig sind.

Zimmerpflanzen und Visitenkarten auf einem hellen Schreibtisch

Vertraulichkeit

Zwei Zusagen, auf die Sie sich verlassen können

Verschwiegenheit

Was mir im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wird, unterliegt meiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 18 ZivMediatG. Das gilt auch gegenüber der Geschäftsführung oder anderen auftraggebenden Stellen, wenn diese nicht selbst an der Mediation beteiligt sind.

Zu Beginn vereinbaren wir transparent, welche Ergebnisse an das Unternehmen rückgemeldet werden. Persönliche Aussagen, Beweggründe und Bedürfnisse der Beteiligten bleiben vertraulich.

Allparteilichkeit

Als allparteiliche Mediatorin bin ich allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet. Ich achte darauf, dass jede Sichtweise gehört und im Prozess angemessen berücksichtigt wird.

Auch wenn das Unternehmen die Mediation beauftragt oder finanziert, verändert das meine Rolle gegenüber den Beteiligten nicht.

Mehr über die Grundsätze meiner Arbeit als Mediatorin erfahren Sie im Überblick zur Mediation.

Familienunternehmen

Mediation im Familienunternehmen

In Familienunternehmen wirken familiäre Beziehungen, Eigentum und unternehmerische Verantwortung eng zusammen. Entstehen unterschiedliche Vorstellungen über Rollen, Entscheidungen oder die Zukunft des Betriebs, werden sachliche Fragen schnell auch persönlich.

Als Mediatorin und mit eigener langjähriger Erfahrung im Familienunternehmen begleite ich die Beteiligten dabei, ihre unterschiedlichen Sichtweisen, Erwartungen und Interessen offen zu klären. Ziel sind Vereinbarungen, die sowohl die Beziehungen innerhalb der Familie als auch die Anforderungen des Unternehmens berücksichtigen. Typische Themen sind:

  • Rollen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse,
  • unterschiedliche Vorstellungen über Führung und strategische Ausrichtung,
  • Spannungen zwischen Generationen oder Geschwistern,
  • Übergabe von Verantwortung und Eigentum,
  • Beteiligung oder Ausscheiden einzelner Familienmitglieder,
  • Zusammenarbeit nach einer Übergabe oder Rollenveränderung.

Möchten Sie die Nachfolge persönlich vorbereiten und Ihre eigene Rolle klären, finden Sie hier meine Begleitung bei Nachfolge und Führung im Familienunternehmen. Geht es um gemeinsame Leitlinien, Entscheidungswege oder eine Familienverfassung, erfahren Sie hier mehr über Family Governance.

Lehrlingsmediation

Ich begleite Betriebe und Lehrlinge bei Konflikten während der Lehrzeit sowie bei der gesetzlich vorgesehenen Mediation im Rahmen einer beabsichtigten außerordentlichen Auflösung nach § 15a BAG. Mehr zur Lehrlingsmediation →

Ablauf

So läuft eine Wirtschaftsmediation ab

Sechs Schritte, vom ersten Klärungsgespräch bis zur Nachschau.

01Erstes Klärungsgespräch

Zu Beginn kläre ich mit der anfragenden Person oder der auftraggebenden Stelle, worum es geht, wer beteiligt ist und ob Mediation für die Situation der passende Rahmen ist. Dabei besprechen wir auch den Ablauf, die Vertraulichkeit, den zeitlichen Rahmen und die Kosten.


02Auftragsklärung und Vorbereitung

Vor dem ersten gemeinsamen Termin wird geklärt, welches Ziel die Mediation verfolgt und welche Rückmeldung das Unternehmen am Ende erhalten soll. Je nach Situation führe ich vertrauliche Einzelgespräche, um die Sichtweisen, Anliegen und Erwartungen der Beteiligten aufzunehmen.


03Gemeinsame Mediationssitzungen

In den gemeinsamen Gesprächen werden die Konfliktthemen Schritt für Schritt bearbeitet. Alle Beteiligten können ihre Sichtweise einbringen. Interessen, Bedürfnisse, Erwartungen und Verantwortlichkeiten werden geklärt und mögliche Lösungen gemeinsam entwickelt.


04Vereinbarung und nächste Schritte

Die erarbeiteten Ergebnisse werden konkret festgehalten. Je nach Anliegen können daraus Vereinbarungen zu Zusammenarbeit, Kommunikation, Rollen, Entscheidungswegen, Zuständigkeiten oder weiteren Maßnahmen entstehen.


05Vereinbarte Rückmeldung

Bei einer vom Unternehmen beauftragten Mediation werden die erzielten Vereinbarungen, Maßnahmen und Ergebnisse an die auftraggebende Stelle rückgemeldet. Die Präsentation erfolgt grundsätzlich durch die Beteiligten selbst. Persönliche Aussagen und vertrauliche Gesprächsinhalte bleiben geschützt. Umfang und Form der Rückmeldung werden zu Beginn gemeinsam vereinbart.


06Nachschau

Auf Wunsch folgt nach einem vereinbarten Zeitraum ein weiterer Termin. Dabei wird betrachtet, wie sich die Vereinbarungen im Arbeitsalltag bewährt haben und ob Anpassungen oder zusätzliche Klärungen sinnvoll sind.

Wer vermittelt

Dr. Dagmar Geppert

Ich kenne rechtliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Zusammenhänge und unternehmerische Verantwortung aus eigener Erfahrung.

  • Eingetragene Mediatorin beim Bundesministerium für Justiz
  • Mitglied der Experts Group Wirtschaftsmediation
  • Juristin und Unternehmensberaterin
  • Über 20 Jahre unternehmerische Verantwortung in Tirol

Mehr über meinen Weg →

Dr. Dagmar Geppert, eingetragene Mediatorin in Hall in Tirol

Was andere sagen

★★★★★ 5,0 von 5 · 9 Bewertungen auf ProvenExpert

Bei Dagmar habe ich mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Ihre offene und empathische Art machte mir den Einstieg leicht und schuf den Raum, Abstand vom Alltag zu gewinnen und mich ganz auf meine Themen zu konzentrieren. Besonders hilfreich waren ihre klaren Fragen und die praktischen Übungen, die mir halfen, meine Gedanken zu ordnen und neue Perspektiven einzunehmen. Das Coaching mit Dagmar hat mir wichtige Impulse für meine persönliche Weiterentwicklung und den Umgang mit schwierigen Situationen gegeben.

Bettina S.

Sehr professionell und sehr gutes Gespür. Habe mich sehr wohlgefühlt und das Vertrauen war sofort da.

Bewertung auf ProvenExpert

Dagmar’s stets offene und herzliche Art mit gleichzeitiger klarer Professionalität ist für jeden Coachee eine absolute Bereicherung. Dadurch schafft Dagmar umgehend ein großes Vertrauensverhältnis und eine harmonische Atmosphäre.

Bewertung auf ProvenExpert

Sehr kompetent, fachlich und sozial und mit sehr langer und wertvoller Erfahrung die großen Nutzen bringt. Absolute Empfehlung.

Bewertung auf ProvenExpert

Ich habe Dagmar in unserer gemeinsamen Weiterbildung kennen- und schätzen gelernt, insbesondere ihre authentische, ruhige und souveräne Art. Ihr Coaching hat mir geholfen, Klarheit in einer für mich sehr wichtigen Lebensphase zu finden. Sie eröffnet und hält ihren Klienten den Raum für ihr Thema, setzt Impulse und achtet auf jede Nuance. Sie schafft eine Atmosphäre, in der man sich sofort verstanden fühlt und der Prozess nachhaltig wirken kann. So ist es mir gelungen, meine eigenen Lösungen zu finden und mehr Lebensfreude in mein Leben zu integrieren.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Wirtschaftsmediation

Welche Konflikte in Unternehmen lassen sich durch Wirtschaftsmediation lösen?

Wirtschaftsmediation eignet sich unter anderem für Konflikte in Teams und Führungsebenen, zwischen Gesellschaftern oder Unternehmensbereichen sowie bei Nachfolge, Umstrukturierungen und Trennungen. Auch Konflikte im Lehrverhältnis sowie in Kunden-, Lieferanten- oder Kooperationsbeziehungen können in einer Mediation bearbeitet werden.

Wie lange dauert eine Wirtschaftsmediation?

Die Dauer richtet sich nach dem Anliegen, der Zahl der Beteiligten und der Komplexität des Konflikts. Manche Konflikte lassen sich in einer klar strukturierten Moderation innerhalb eines Nachmittags oder eines Tages bearbeiten; komplexere Situationen brauchen mehrere Termine.

Im Unternehmenskontext achte ich auf einen effizienten Prozess, der die Zeit aller Beteiligten berücksichtigt und zu konkreten Vereinbarungen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmenplänen führt.

Welche Rolle spielt mein juristischer und unternehmerischer Hintergrund?

Ich kenne rechtliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Zusammenhänge und unternehmerische Verantwortung aus eigener Erfahrung. Dadurch kann ich komplexe Situationen rasch erfassen, unterschiedliche Rollen einordnen und den Prozess klar auf konkrete Vereinbarungen und nächste Schritte ausrichten.

Bleibt der Inhalt vertraulich?

Persönliche Aussagen, Beweggründe und vertrauliche Gesprächsinhalte bleiben geschützt. Wurde die Mediation vom Unternehmen beauftragt, können die gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen, Maßnahmen oder Ergebnisse an die auftraggebende Stelle rückgemeldet werden, wenn dies zu Beginn mit allen Beteiligten transparent vereinbart wurde.

Ist die Vereinbarung rechtlich verbindlich?

Die Ergebnisse einer Wirtschaftsmediation können im Unternehmen zu konkreten und verbindlichen Schritten führen. Je nach Thema werden die gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen beispielsweise in Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen oder – unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen – in Betriebsvereinbarungen umgesetzt. Auch Zuständigkeiten, Entscheidungswege, Kommunikationsregeln und Maßnahmenpläne können verbindlich festgehalten werden.

Soll zusätzlich ein gerichtlich vollstreckbarer Titel geschaffen werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gerichtlicher Vergleich nach § 433 ZPO abgeschlossen werden. Für die rechtliche Prüfung und Umsetzung werden bei Bedarf die zuständigen Fachpersonen einbezogen.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und einem Gerichtsverfahren?

In der Mediation entscheiden die Beteiligten selbst, welche Themen sie klären und welche Lösung sie vereinbaren möchten. Ich strukturiere den Prozess und achte auf einen fairen Gesprächsrahmen, entscheide jedoch nicht über den Konflikt.

In einem Gerichtsverfahren trifft das Gericht auf Grundlage des geltenden Rechts eine verbindliche Entscheidung.

Kontakt

Wieder gemeinsam ins Handeln kommen

Sie möchten einen Konflikt im Unternehmen klären? In einem ersten Gespräch klären wir, worum es geht, wer beteiligt ist und ob Mediation der passende Rahmen ist.